Entlastung bei Öl- und Pelletheizungen für private Haushalte
Informationen zu Härtefallhilfen für Privathaushalte
Lesen Sie bitte hier die Informationen vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (PDF-Datei)
-Im Amtsblatt KW 19 ist noch folgende Information zu lesen:
Entlastung bei Öl- und Pelletheizungen für private Haushalte
Antragsverfahrenstartet am 8. Mai 2023 mit Online-Portal
rivate Haushalte, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebun denen Energieträgern heizen, können ab dem am 8. Mai 2023 Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen.
Dies soll Haushalte von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks entlasten.
Die Hilfe kann über ein Online-Portal beantragt werden: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN
Nach der Beantragung der Hilfen über das Online-Portal wird das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft als Bewilli gungsstelle für Baden-Württemberg über die Anträge entscheiden. Zur Härtefallhilfe wird parallel zum Start des Antragsverfahrens am 8. Mai 2023 eine Telefon-Hotline geschaltet. über diese kön nen Betroffene ohne Internetzugang den Antrag in Papierform anfordern.
Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1.Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten.
Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem ver doppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.
Über einen Online-Rechner - driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/ kann bereits vorab ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt. Dieser Rechner dient nur zur Information, die tatsächliche Antragsprü fung findet erst nach Antragstellung statt.