Sie möchten als Alters- und Ehejubilar im Amtsblatt oder in der Zeitung erscheinen?
Artikel vom 06.11.2023
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen darf die Gemeinde nur noch mit der schriftlichen Einwilligung des Jubilars sowohl Alters- als auch Ehejubilare im Bekanntmachungsblatt und der Presse veröffentlichen.
Hierzu ist es nötig die angefügte Einwilligungserklärung (PDF-Datei) mit ihren Daten auszufüllen und uns zukommen zu lassen.
Bitte beachten Sie, dass die Altersjubilare ab dem 70. Lebensjahr nur alle 5 Jahre veröffentlicht werden.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen Frau Straub Telefonnummer: 07434/279-15 gerne zur Verfügung.